Nachfolgend finden Sie zur besseren Orientierung eine Übersicht der unterschiedlichen Abfallarten.
Bei Anlieferung auf unserem Wertstoffhof können Abfälle gemischt angeliefert und vor Ort getrennt werden.
Wenn Sie für Ihre Abfälle Container bestellen, achten Sie bitte auf die Befüllung mit der jeweiligen Abfallart.
Bei Containern, die für Bauschutt bestellt wurden, sollten zum Beispiel keine anderen Abfallarten als Bauschutt in den Container gefüllt werden.
Haben Sie zum Beispiel geringe Mengen von mehreren Abfallarten, dann wäre es sinnvoll, diese als Baumischabfall oder Sperrmüll zu entsorgen. Der Container kann dann unterschiedliche Abfallarten enthalten.
Hintergrund sind die definierten Kriterien und Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes/Abfallgesetzes KrWG/AbfG, welches Abfälle als Monochargen oder Mischungen einordnet.
Sie sind sich nicht sicher was am sinnvollsten und kostengünstigsten ist?
Wir beraten und unterstützen sie gerne, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Grünschnitt ohne Verunreinigung
AVV 200201
Baum- und Strauchschnitt mit einem Durchmesser von max. 20 cm, mit geringfügigen Anteilen von Laub und Gras etc. ohne Verunreinigungen wie z. B. Kunststoff, Steine, Folien etc.
Grünschnitt mit Verunreinigungen
wie z. B. Kunststoff, Steine, Folien, Straßenkehricht etc.
Wurzeln und Stammholz
Wurzeln, befreit vom Erdreich, Stammholz bestehend aus Stämmen ab 20 cm Durchmesser.
Friedhofsabfälle
bestehend aus Blumengestecken, Laub und kleinen Mengen an Kehrgut, Blumenerde und Grabkerzen etc.
Diese Verunreinigung darf nicht mehr als 10 Volumenprozent übertreffen
Altholz Kategorie I
AVV 150103/170201
Unbehandeltes, naturbelassenes Holz wie Obstkisten, Paletten, Kanthölzer, Möbel und Bauholz ohne Anhaftungen.
Altholz Kategorie II-III
AVV 200307/200138V 2002
Behandelte Hölzer, als Gemisch oder rein, verleimt, beschichtetet, lackiertes Holz ohne Holzschutzmittel
Altholz Kategorie IV
AVV 170204* / 170603
Behandelte Hölzer aus dem Außenbereich wie z.B.
Zäune, Gartenhäuschen, Pallisaden und Fenster, die mit Lacken behandelt wurden oder Hölzer, Bahnschwellen, Masten, Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Steinkohlenteerölen behandelt wurden.
Erdaushub, unbelastet
AVV 170504
Sand, Lehm, Lößboden mit nicht mehr als 3% Steinen, Gras oder Wurzelresten vermischt.
Nicht belasteter Bodenaushub und Erde
Erdaushub verunreinigt, unbelastet
Sand, Lehm, Lößboden mit Steinen, Gras, Grasnarbe oder Wurzelresten vermischt.
Hier dürfen keine Organischen Abfälle, Wurzelstöcke, Holz, Bauschutt, Asphalt oder armierter Stahlboden enthalten sein.
Bauschutt recyclebar
AVV 170107 / 200202t
Verwertbare, mineralische Abfälle bestehend aus Mauerwerk: Steine, Sand, Beton, Ziegeln, Kacheln, Klinker, Keramik, Mörtel und Putz, Natursteine, Fliesen und Altschotter. Kantenlänge max. 40 cm
Bauschutt recyclebar/Übergröße oder erhöhter Feinanteil
Bauschutt mit Kantenlänge größer als 60 cm,
Betonbrocken, Mauerwerke,
Fertigbauteile ohne Armierung.
Sandiger Aushub und hohe Staubanteile.
Hier sind die als Bauschutt festgelegten Fraktionen mit Erde, Staub und kleinen Steinen stark durchsetzt.
Bauschutt, nicht verwertbar stark verunreinigt
Bauschutt nicht sortenrein, verunreinigt durch Metall, Kunststoff, Papier, Glas, Kabel, Rigips, Leichtbaustoffe.
Baustoffe auf Gipsbasis
AVV170802
Bauschutt sortenrein aus Gips, Bims, Gasbeton und ähnliche Stoffe. Gipskartonplatten
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 170904
Diese Mischung aus Abfällen beinhaltet Holz, Plastik, Kunststoff, Verpackungen, Folien, Styropor, Dämmwolle verpackt in Säcken, Papier/Tapete oder Pappe, Teppiche, Polster, Rohre, Glas, Metalle und mineralische Abfälle, Dachpappe (auch Isolierschicht), keine flüssigen Farben
Sperrmüll
AVV 200307
Gemischte Abfälle aus Wohnungsauflösungen
Papier, Pappe und Kartonagen
AVV 150101
Saubere und trockene Altpapiere und Pappen, Verpackung aus Karton oder aus der Papierverarbeitung
Gemischte Verpackungen
AVV 150106
Gemisch aus Folien, Kunststoff-/Papiersäcke, Verpackungspapier, Kunststoffeimer, Styropor, Umreifungsbänder, Holzpaletten
Verpackungsfolien PE
AVV 150102
Saubere und trockene Verpackungsfolie, bunt und transparent.
Flachglas
ohne Beschläge, Rahmen oder sonstigen Anhaftungen
wie zum Beispiel Beschläge oder Rahmenteile.
Dämmstoffabfälle aus Styropor/Styrodur, sortenrein
AVV 150102
aus Polystyrolmaterialien, sortenreiner Styropor und Styrodur
Dämmstoffabfälle aus Styropor/Styrodur,
mit Anhaftungen
Polystyrolmaterialien, Styropor und Styrodur mit Anhaftungen wie zum Beispiel Putz-oder Kleberreste
Gefährliche Abfälle
Aufgrund Ihrer Beschaffenheit haben diese Abfallarten diverse Gefährlichkeitsmerkmale und können nur durch einen überwachten Entsorgungsweg angenommen werden. Wir als Entsorgungsfachbetrieb besitzen für verschiedene Abfallarten die nötigen Entsorgungsnachweise.
Zu jeder einzelnen Entsorgung müssen über das elektronische Nachweisverfahren (eANV) abfallrechtliche Papiere erstellt werden, welche Abfallerzeuger, Transporteur und Entsorger als Nachweis dienen. Die elektronische Nachweisführung muss für alle lückenlos…
Wenn diese Abfälle in Ihrem Betrieb regelmäßig anfallen, benötigen Sie u.U. einen eigenen, auf Sie zugeschnitten Nachweis.
Wir unterstützen Sie bei allen nötigen Schritten wie zum Beispiel der Registrierung für das Nachweisverfahren.
Asbesthaltige Baustoffe
AVV 170605
Eternitplatten / Zementgebundene Asbestabfälle
Beispiele für die Verwendung von Asbest sind:
- Rohre für den Hoch- und Tiefbau
- Well-, Fassaden- und Dachplatten
- Pflanzschulen und Blumenkästen
- Elektroheizgeräte (Nachtspeicheröfen, Heizstrahler, Kachelöfen)
- Haushaltsgeräte (Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte)
Mineralfaserabfälle / KMF-haltige Abfälle
AVV 170603
Dämmwolle wie Glaswolle und Steinwolle verpackt in BigBags, zugebunden
KMF-haltige Abfälle dürfen nicht mit anderen Bauschuttfraktionen entsorgt werden.
Anorganische Synthesefasern oder auch künstliche Mineralfasern (KMF) kommen hauptsächlich in Dämm- und Isoliermaterialien vor:
- Dämmwolle
- Glaswolle
- Schlackenwolle
- Mineralwolle
- Steinwolle
- Textile Glas- oder Keramikfasern
Teerhaltige Dachpappe,
teerhaltiger Straßenaufbruch
AVV 170301*
Teerhaltiger Straßenaufbruch bzw. Aufbruch mit teerhaltiger Belastung
oder auch teerhaltige Dachpappe
Altholz Kategorie IV
AVV 170204* / 170603
Behandelte Hölzer aus dem Außenbereich wie z.B.
Zäune, Gartenhäusschen, Pallisaden und Fenster die mit Lacken behandelt wurden oder Hölzer, Bahnschwellen, Masten, Dämm- und Schallschutzplatten die mit Steinkohlenteerölen behandelt wurden.